Kosten

Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherte/r übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung, sofern diese notwendig ist. Nach mindestens zwei Sprechstunden und weiteren probatorischen Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob ein Antrag für eine Therapie gestellt werden soll.

Privat Krankenversicherte

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen meist übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich bereits vor einem Erstgespräch, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin trägt und welche Formalitäten für eine Kostenübernahme notwendig sind. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Einzelsitzungen als auch die Elterngespräche dient die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Grundsätzlich kann ich in meiner Praxis nur wenige Plätze für Privatversicherte anbieten.

Beihilfeberechtigte Privatversicherte

Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten für bis zu fünf probatorischen Sitzungen von der Beihilfe erstattet. Bei der Beihilfestelle ist eine vorherige Nachfrage zur Kostenübernahme nicht zwingend notwendig. Dennoch können Sie bereits die erforderlichen Unterlagen Ihrer Versicherung für die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie anfordern. Für Ihre private Zusatzversicherung gelten die oben genannten Hinweise. Bitte beachten Sie, dass ich nur wenige Plätze für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte anbieten kann.