Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherte/r übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung, sofern diese notwendig ist. Nach mindestens zwei Sprechstunden und weiteren probatorischen Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob ein Antrag für eine Therapie gestellt werden soll.
Privat Krankenversicherte

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen meist übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich bereits vor einem Erstgespräch, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin trägt und welche Formalitäten für eine Kostenübernahme notwendig sind. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Einzelsitzungen als auch die Elterngespräche dient die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende
Beihilfeberechtigte erhalten die Kosten für bis zu fünf probatorische Sitzungen von der Beihilfe erstattet. Zur Beantragung einer Psychotherapie ist immer ein Begutachtungsverfahren notwendig. Bei der Beihilfestelle ist also eine vorherige Nachfrage zur Kostenübernahme nicht zwingend notwendig. Für Ihre private Zusatzversicherung gelten die oben genannten Hinweise.
Als Selbstzahlende/r tragen Sie die Kosten einer Therapie für sich oder Ihr Kind selbst. Formalitäten spielen dann eine untergeordnete Rolle und selbstverständlich erfolgt keine Weitergabe von Daten an eine Krankenkasse.